Alexander
1/5
Zufall oder Methode?
Im vorliegenden Fall , wobei in einer privat genutzten Dusche
eine Ablaufrinne ohne werkseitig aufgesetzten Dichtflansch zur Verwendung kam,
hat sich die Art und Weise der Anbindung der Rinne selbst - per Dichtband - an die übrigen Bestandteile der alternativen Abdichtung
in der vollen Baupraxis als nicht genügend zuverlässig machbar erwiesen:
Wasser war im Zuge der Benutzung im Bereich der Überlappung der recht dicken Dichtbänder
an einem Ende der Rinne durchgedrungen.
Dieses trotz sachlich und fachlich sorgfältiger Verarbeitung unter üblichen, baupraktischen Verhältnissen.
„Recht Unglücklich“ verlief sodann die Art und Weise der Schadensregulierung:
Aus „Kulanz“ könne der Hersteller des Rinnensystems zwar im Zuge der Beteiligung an der Nachbesserung eine neue Rinne liefern;
allerdings nur dann, wenn der Verarbeiter schriftlich seine alleinige Schadensverursachung bestätigen würde;
somit quasi die eindeutig vor Ort festgestellte, offensichtlich nicht in jedem Falle ausreichend funktionsfähige Tauglichkeit
des Rinnensystems ohne werkseitig aufgebrachte Dichtfolie negieren würde. - Dies trotz des Hinweises
des Werksvertreters vor Ort, eine Rinne mit werkseitig angebrachtem Dichtflansch sei halt „sicherer“ als die verwendete Rinne.
Es ist wohl unnötig zu sagen, dass der verarbeitende Fliesenlegermeister eine solch offensichtlich falsche Bestätigung nicht gegeben hat,
und folglich die Kosten des Schadens ohne Beteiligung des Herstellerwerkes übernommen hat:
Weitere Schlüsse ziehe der Leser selbst.
Fliesenlegermeister Alexander Herdt